Blogeintrag: Osteopathische Abrechnung

Als Osteopathin und Osteopath D.O. COE mit über 4.500 Unterrichtseinheiten ist Max Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO). In Kombination mit der Führung des Heilpraktiker-Titels wird dies von den Krankenversicherungen - sofern die osteopathische Behandlung erstattet wird - als Nachweis akzeptiert.

Unsere Abrechnung richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

  • Je nach Versicherungsumfang werden die Kosten für Osteopathie- bzw. Heilpraktikerleistungen im Rahmen Privater Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernommen.

  • Auch gesetzliche Krankenkassen bezuschussen oder übernehmen die Kosten für osteopathische Sitzungen zum Teil. (Infos: www.osteokompass.de)

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Blogeintrag: Kinderosteopathie